Lieferkettengesetz betrifft nicht nur große Unternehmen

Das neue Fahrrad, die schicke Handtasche, das neueste Smartphone oder die Curry-Gewürzmischung aus dem Supermarkt: Nahezu alle unsere Produkte bestehen aus vielen verschiedenen Komponenten, die überall auf der Welt eingekauft werden. Das neue Lieferkettengesetz soll ab dem 1. Januar 2023 dafür sorgen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette definierte Standards zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt einhalten.

Wer Immobilien entwickelt, muss jetzt besonders flexibel sein

Die Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt mit Sitz in Neu-Isenburg entwickelt und realisiert individuelle Bauprojekte mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten – Lebensmittelmärkte, Fachmarktzentren, Wohn- und Geschäftshäuser sowie ganze Innenstadtquartiere. Wie sein Unternehmen den derzeitigen Herausforderungen  begegnet, beschreibt Geschäftsführer Mohamed Younis im Interview mit der Offenbacher Wirtschaft.

Mehrweg fürs Mitnehmen von Speisen und Getränken

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Caterer, Lieferdienste, Restaurants und alle sonstigen Unternehmen, die fertige Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, auch Mehrwegbehälter anbieten. So sieht es das Verpackungsgesetz dann vor.

IT und Netzwerksicherheit gibt es nicht zum Nulltarif

Digitalisierung und IT-Sicherheit sind überlebenswichtig für Unternehmen. Weil sie zunächst Zeit und Geld kosten, Prozesse und Arbeitsweisen beeinflussen, werden sie trotzdem oft vernachlässigt oder aufgeschoben. Davor warnt Chris André Zellmann eindringlich. Er ist Geschäftsführer der AZ IT-Systems & Consulting GmbH in Obertshausen.

Nachfolge planen – je eher, desto besser

Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer beschäftigen sich mit ihrer Nachfolge genauso ungern wie mit ihrem persönlichen Testament. Schließlich müssen sie in beiden Fällen darüber nachdenken, etwas aufzugeben, das ihnen besonders wichtig ist.