30 Jahre offene und freie Grenzen in Europa

Der EU-Binnenmarkt ist ein Erfolg und bleibt ausbaufähig

Ob Geschäftsreisen ohne Grenzkontrollen, IBAN und SEPA statt traditioneller Kontonummer, Niederlassungsfreiheit oder Telefonieren ohne Roaminggebühren: All das wäre undenkbar ohne den EU-Binnenmarkt und seine heute für uns selbstverständlichen Grundfreiheiten, die den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital garantieren.

Er könnte noch besser sein. Aber schon jetzt stärkt der EU-Binnenmarkt die Wirtschaft in Deutschland und trägt zu unserem Wohlstand bei. / Foto EEN – iStock

So können wir problemlos in Offenbach wohnen, ein Auto in Brüssel erwerben, Geld bei der Sparkasse in Wien anlegen und für den Hausumbau einen Architekten auf Mallorca verpflichten. Der EU-Binnenmarkt trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Geschaffen wurde damit ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen. Das heißt, aus mehreren nationalen Märkten wurde ein gemeinsamer Markt. Die Grundidee dahinter basiert auf den oben genannten vier Freiheiten. Der Binnenmarkt zählt zu den größten Errungenschaften der EU.

Viele Handelspartner in der EU

Er stärkt die deutsche Wirtschaft in hohem Maße. Binnenmarkt und Euro sichern der deutschen Wirtschaft Absatzmärkte und Arbeitsplätze, zwei bedeutende Grundlagen für den Wohlstand unseres Landes. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Dabei sind die EU-Länder Deutschlands wichtigste Handelspartner. Rund 60 Prozent der Exporte gehen dorthin.

Der europäische Binnenmarkt ist inzwischen einer der größten einheitlichen Märkte der industrialisierten Welt – ohne Zölle und mit vielen einheitlichen Regelungen, Standards und technischen Normen. Hier lohnt es sich für Unternehmen, ihre Produkte in größerer Stückzahl herzustellen und damit Kosten zu senken. Die Tatsache, dass mehr als zwei Drittel des gesamten EU-Handels auf Geschäfte zwischen EU-Mitgliedsstaaten (Intrahandel) entfallen, ist ein weiterer Beweis für die Anreizfunktion des Binnenmarktes. Der Brexit war dabei eine Zäsur für Europa und hat den Binnenmarkt geschwächt.

Weiter Hürden abbauen

Größte Stolpersteine des Binnenmarktes sind die unterschiedliche Auslegung sowie der schleppende Informationsfluss zu Regelungen innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten. Mit Blick in die Zukunft ist der Ausbau des digitalen Binnenmarktes geplant. Zum Beispiel sollen Hürden im internationalen Onlinehandel abgebaut werden. Auch beim Erbringen grenzüberschreitender Dienstleistungen stehen Unternehmen häufig noch vor Herausforderungen – zum Beispiel wenn Fachkräfte Maschinen im EU-Ausland warten sollen. Informationen bietet die Webinar-Reihe „Weltweit. Rechtssicher. Entsenden“.

Trotz nach wie vor bestehender Herausforderungen ist der EU-Binnenmarkt eine Erfolgsgeschichte und ein Pfund, mit dem Europa in der Welt wuchern kann. Die Vollendung des Binnenmarktes bleibt ein wichtiges Ziel, damit Europa auch in Zukunft im globalen Konzert mit den USA und China mitspielen kann.

Enterprise Europe Network

Probleme im Binnenmarkt? Das EEN hat den direkten Draht zur EU!

Ihr Transport wurde an der Grenze gestoppt? Sie haben einen Auftrag im Ausland erhalten, dürfen dort aber nicht arbeiten? Das wirkt sich auf Ihr Geschäft aus? Sie haben Lösungsvorschläge, die Sie an direkt an die EU-Kommission herantragen möchten?

Teilen Sie uns Ihre Probleme im EU-Binnenmarkt mit. Über das Enterprise Europe Network (EEN) geben wir Ihr Feedback direkt und anonymisiert an die EU-Kommission weiter.

www.ihkof.de/een

Autorin

Milena Tröß
069 8207-254
troess@offenbach.ihk.de

Webinar-Reihe „Weltweit. Rechtssicher. Entsenden.“

Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeitende besuchen Kundinnen und Kunden im Ausland. Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden. Vor jeder Entsendung ist unbedingt zu prüfen, ob beziehungsweise welche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Zielland bestehen, auch innerhalb des EU-Binnenmarktes.

Eine kostenfreie Webinar-Reihe der hessischen IHKs informiert zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.

Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien
Termin: Dienstag, 17.01.2023, 14:00-15:30 Uhr
Info und Anmeldung:
www.offenbach.ihk.de/international/mitarbeiterentsendung