Unternehmervollmacht sichert Handlungsfähigkeit

Unternehmer sollten frühzeitig in einem Vertretungsplan festlegen, wer sie im Notfall vertritt und welche ­Aufgaben zu übernehmen sind. Um sicherzustellen, dass der Vertreter alle notwendigen Befugnisse hat, ist eine als Unternehmervollmacht ausgestaltete Generalvollmacht empfehlenswert, die auch im Todesfall gültig bleibt.