Unternehmervollmacht sichert Handlungsfähigkeit
Unternehmer sollten frühzeitig in einem Vertretungsplan festlegen, wer sie im Notfall vertritt und welche Aufgaben zu übernehmen sind. Um sicherzustellen, dass der Vertreter alle notwendigen Befugnisse hat, ist eine als Unternehmervollmacht ausgestaltete Generalvollmacht empfehlenswert, die auch im Todesfall gültig bleibt.