Ein bunter Strauß an Änderungen zum Jahreswechsel

Wie immer viel Neues im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

International tätige Unternehmen müssen sich wieder auf zahlreiche Änderungen zum Jahreswechsel ­vorbereiten. Nur wenige bringen Entlastung, viele zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Hier gibt es einen Überblick.

Vieles wird anders, wenig wird besser. Der Aufwand bleibt groß.

Foto: Adobe Stock – thatinchan

Zum Januar 2024 ist die Einhaltung des Liefer­kettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nun auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden verpflichtend. Zudem hat das LkSG auch Auswirkungen auf Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden, denn betroffene Unternehmen müssen ein angemessenes Risiko entlang der gesamten Lieferkette einführen und dokumentieren. Auch die neue EU-Entwaldungsverordnung ist mit umfassenden Dokumentationspflichten verbunden. Bereits mit Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum 1. Oktober 2023 werden Importeure bestimmter Produkte aufgefordert, Daten für das vierte Quartal zu sammeln, sich im CBAM-Portal zu registrieren und jedes Quartal einen CBAM-Bericht einzureichen. Der erste Bericht muss bis Ende Januar 2024 abgegeben werden. 

Mittlerweile plant die EU das 12. Sanktionspaket gegen Russland. Ein wichtiger Bestandteil der Sanktionen ist die Unterbindung der Umgehung. Zur Hilfestellung hat die EU einen Leitfaden veröffentlicht. Seit Ende September 2023 besteht ein Einfuhrverbot sowie auch ein Kauf- und Beförderungsverbot von russischem Eisen und Stahl sowie daraus hergestellten Erzeugnissen. EU-Importeure müssen nachweisen, dass die eingeführten Erzeugnisse keine russischen Ursprungswaren enthalten.

Am 15. September 2023 hat die EU-Kommission die Anhänge der Dual-Use-Verordnungen aktualisiert, die Mitte November 2023 in Kraft treten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat beschlossen, die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergriffen. Hierfür wurden die nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG) grundlegend überarbeitet und fünf weitere AGGs geschaffen, die schon in Kraft getreten sind. Zudem wurde die Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden, von Auskünften zur Güterliste und der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre verlängert.

Eine tatsächliche Verfahrenserleichterung bringt die zentrale Zollabwicklung. Diese ermöglicht es Unternehmen, die Zollanmeldungen in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zentral abzugeben. Die Ein- und Ausfuhr der Waren und deren Gestellung erfolgt jedoch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

Die EU will die Anforderungen an die Lieferantenerklärung umgestalten. Geplant ist, dass die erforderlichen Inhalte in der Lieferantenerklärung auch durch mehrere Dokumente erbracht werden können, analog zur Gelan­gensbestätigung. Ob und wie dies umgesetzt wird, ist jedoch noch in der Diskussion.

Die neuen und verpflichtenden Datenelemente, die mit ATLAS Release 3.0 eingeführt wurden, haben Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt.

Wie jedes Jahr werden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 wieder die Zolltarifnummern überarbeitet. Die vom statistischen Bundesamt im November veröffentlichte Auflistung und Gegenüberstellung der geänderten und aktualisierten Zolltarifnummern bietet Unternehmen eine erste Unterstützung, um zu prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind.

Mit den Unterlagencodierungen geben Unternehmen in Zollanmeldungen die Einhaltung bestimmter Verordnungen, das Vorliegen von Genehmigungen oder bestimmter weiterer erforderlicher Nachweise an. Aufgrund der sich häufig  ändernden Bestimmungen werden die Unterlagencodierungen unterjährig immer wieder aktualisiert und im Merkblatt der Zollverwaltung veröffentlicht.

Zum Januar 2024 fallen die Industriezölle in der Schweiz weg. Demzufolge bedürfen diese Waren keiner präferenziellen Ursprungsnachweise mehr. Aufatmen lässt auch die Entscheidung Großbritanniens, dass die ­CE-Kennzeichnung nun unbefristet anerkannt wird.

Ihre IHK hilft

Die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen sind umfassend und stetigen Änderungen unterworfen. Mit unseren Informationsveranstaltungen, dem Newsletter International und dem Netzwerk Zoll@work halten wir Sie auf dem neuesten Stand und informieren Sie über aktuelle Änderungen, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzen­trieren können.

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Autorin

Brigitte Appiah
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