Ein neues „Parlament der Wirtschaft“ für die Region

IHK-Wahl 2024

Vom 18. Januar bis zum 20. Februar 2024 finden in Hessen die Wahlen zu den IHK-Vollversammlungen statt. Für das ­„Parlament der Wirtschaft“ der IHK Offenbach am Main ­werden 57 ehrenamtliche Mitglieder für fünf Jahre gewählt.

Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung bringen ihre unternehmerische Erfahrung und ihr Know-how ein und gestalten die Ausrichtung der IHK-Arbeit mit. Sie verabschieden den jährlichen Wirtschaftsplan, setzen die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest und wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die weiteren Mitglieder des IHK-Präsidiums.

Der Wahlausschuss

Die Wahlordnung der IHK Offenbach am Main sieht vor, dass die IHK-Vollversammlung zur Durchführung jeder Wahl einen Wahlausschuss wählt, der aus zehn Personen besteht.
In ihrer Sitzung vom 9. März 2023 hat die Vollversammlung folgende Personen in den Wahlausschuss für die anstehende IHK-Wahl 2024 für die Periode 2024 bis 2029 gewählt:

  • Diehl, Ursula, 65835 Liederbach a. T.
  • Drewing, Holger, 63150 Heusenstamm
  • Gurnik, Dr. Joachim, 63322 Rödermark
  • Hennecke, Dr. Bernd, 63067 Offenbach am Main
  • Löhlein, Frank, 63322 Rödermark
  • Schlitt, Manfred, 63179 Obertshausen
  • Schmalenbach, Gert, 63110 Rodgau
  • Schreiber, Dr. Ralf, 63322 Rödermark
  • Siebert, Jörg, 63073 Offenbach am Main
  • Stamoulaki, Dimitra, 63065 Offenbach am Main

Der Wahlausschuss wird sich in der Sitzung am 16. Mai 2023 konstituieren und eine erste Wahlbekanntmachung beschließen. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der IHK Offenbach am Main.

Zuordnung der IHK-Mitglieder zu den Wahlgruppen

Warum ist es wichtig, dass die Mitglieds­unternehmen der IHK Offenbach am Main der richtigen Wahlgruppe zugeordnet sind?
Die Wahlgruppe ist entscheidend dafür, in welcher Wahlgruppe im Januar/Februar 2024 die entsprechenden Vertreter in die Vollversammlung gewählt werden können und auch dafür, in welcher Wahlgruppe für die Vollversammlung kandidiert werden kann.

Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen?
Die Vollversammlung der IHK Offenbach am Main soll die regionale Wirtschaft widerspiegeln. Um zu gewährleisten, dass Unternehmen ganz unterschiedlicher Branchen in der Vollversammlung vertreten sind, sieht die Wahlordnung vor, dass alle Mitglieder der IHK Offenbach am Main einer der 13 nach Branchen differenzierten Wahlgruppen zugeordnet werden.

Welche Wahlgruppen gibt es nach der Wahlordnung der IHK Offenbach am Main?

I. Industrie, Forschung und Entwicklung, Umwelt
II. Großhandel, Handelsvertreter
III. Einzelhandel, Apotheken
IV. Kreditinstitute, Versicherungen
V. Finanzdienstleistungen, Versicherungsvermittler, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften
VI. Immobilienwirtschaft
VII. Informationstechnologie, Telekommunikation
VIII. Hotel- und Gaststättengewerbe
IX. Verkehr, Logistik, Post
X. Kommunikation, Medien, Kultur
XI. Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros
XII. Bildung, Freizeit, Gesundheit, Büroservice
XIII. Sicherheit, Personalvermittlung, sonstige Dienstleistungen

Wie erfolgt die Zuordnung zu einer Wahlgruppe?

Die Zuordnung zu einer bestimmten Wahlgruppe erfolgt nach dem Wirtschaftszweigschwergewicht des Unternehmens. Wenn verschiedene Tätigkeiten beim Gewerbeamt angezeigt werden und damit nicht klar ist, was der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens ist, oder sich der Schwerpunkt eines Unternehmens im Lauf der Zeit verändert hat, kann die Zuordnung eines Unternehmens durch die IHK zu einer bestimmten Wahlgruppe korrekturbedürftig sein. Um aktuelle Daten zu bekommen, wird die IHK Offenbach am Main im Mai 2023 alle Mitgliedsunternehmen ansprechen und um Überprüfung der Zuordnung zu einer Wahlgruppe bitten.

In der Wählerliste werden die Mitgliedsunternehmen dann einer Wahlgruppe zugeordnet sein. Wenn die Wählerliste festgestellt wurde, kommt ein Wechsel in eine andere Wahlgruppe nicht mehr in Betracht.

Kontakt

Dr. Martin Gegenwart
Telefon 069 8207-221
gegenwart@offenbach.ihk.de