Geschickte Steuerstrategien für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Attraktive Unternehmen bieten Benefits

Durch Inflation immer weniger Netto vom Brutto? Es gibt gute Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter entlasten können.

Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei hat sie sich deutschlandweit auf die Steueroptimierung für inhabergeführte mittelständische Unternehmen und gut situierte Privatpersonen spezialisiert. / Foto: Steuerpreneure Deutschland Steuerberatungsgesellschaft mbH

Aufgrund der Inflation können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen immer weniger leisten. Entsprechend groß ist die Nachfrage nach Gehaltserhöhungen. Die Rechnung geht jedoch nicht immer auf: Schließlich verschlingen die Steuern und nicht die Inflation den größten Teil des Gehalts. Genau da sollten Unternehmen ansetzen, um ihre Fachkräfte zu entlasten.

„Zum Glück gibt es Benefits, die sich nicht auf die Steuerlast auswirken und den Arbeitgeber unterm Strich nur wenig kosten“, meint Miriam Pioch. Als Steuerberaterin für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt sie Steuerstrategien, von denen Arbeitgeber und -nehmer profitieren.

Gehaltsbestandteile optimal nutzen

Eine Gehaltserhöhung ist nicht immer günstig, weil die Steuerprogression jeden Euro vom Freibetrag bis zum Spitzensteuersatz mit einem steigenden Steuersatz belastet. Ein lediger kinderloser Beschäftigter zum Beispiel, der im Vorjahr 45.000 Euro brutto verdiente und Anfang 2023 eine Gehaltserhöhung auf 49.000 Euro erhalten hat, hätte aufgrund des höheren Grenzsteuersatzes nur rund sieben Prozent mehr Nettogehalt. Weniger als die Hälfte dessen, was der Arbeitgeber zusätzlich für die Gehaltserhöhung aufwenden muss, landet in der Tasche des Arbeitnehmers.

Wesentlich attraktiver ist es, das Gehalt durch steuerlich günstige Gehaltsbestandteile aufzustocken. Zum Beispiel fallen auf Fahrtkostenzuschüsse pauschal 15 Prozent Lohnsteuer an, während die Inflationsausgleichsprämie, Sachbezüge wie Tank- oder Einkaufsgutscheine, Sachgeschenke oder zur Nutzung überlassene Arbeitsgeräte bis zum jeweiligen Freibetrag komplett steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Freibeträge für Mitarbeiter-Benefits sind oft sogar kombinierbar, so dass Arbeitgeber fast den gesamten Mehrwert an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben können.

Gesundheit fördern

Interessant ist auch die betriebliche Gesundheitsförderung. So können Unternehmen jedem Beschäftigten über einen zertifizierten Anbieter ein jährliches Gesundheitsbudget von bis zu 600 Euro zur Verfügung stellen. Es kann flexibel für diverse Gesundheitsleistungen genutzt werden. Die Kosten können Unternehmen als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Sachgeschenke beglücken und entlasten

Auch Sachgeschenke sind unter den richtigen Bedingungen steuerfrei möglich. Bei Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Weihnachtsfeier müssen für Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 Euro pro Anlass und beschenkter Person keine Steuern oder Abgaben entrichtet werden.

Wollen Unternehmen Beschäftigten teurere Geschenke machen oder sie auf Reisen oder Veranstaltungen einladen, gelten andere Regelungen: Solange das Geschenk weniger als 10.000 Euro kostet, muss der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen, wenn er es in Empfang nimmt. Der Arbeitgeber hingegen zahlt pauschal 30 Prozent Lohnsteuer auf den Wert des Geschenks. So entstehen Besserverdienenden keine ungerechten Vorteile.

Zuschuss zur Kinderbetreuung

Haben Arbeitnehmer Kinder unterhalb des Schulalters, können Arbeitgeber die Kosten für deren Betreuung bezuschussen, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen – unabhängig davon, ob die Kinder in einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter betreut werden. Der steuerfrei mögliche Zuschuss ist nur durch die Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten begrenzt.

Erholungsbeihilfe statt Urlaubsgeld

Ebenso profitieren Beschäftigte mit Kindern stärker von Erholungsbeihilfen. Diese betragen jährlich 156 Euro für den Beschäftigten selbst sowie 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind. Theoretisch könnte diese Beihilfe sogar doppelt in Anspruch genommen werden, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin ebenfalls Erholungsbeihilfe erhält. Da Arbeitgeber pauschal nur 25 Prozent Lohnsteuer und keine Sozialabgaben auf die Erholungsbeihilfe abführen müssen, ist diese oft günstiger als regulär versteuerte Urlaubs- oder Weihnachtsprämien.

Mit Gehaltsbestandteilen Steuern sparen

Übernimmt ein Unternehmen Fixkosten oder stellt es Gutscheine für notwendige Ausgaben zur Verfügung, steht Beschäftigten effektiv mehr Geld zur Verfügung als bei einer reinen Gehaltserhöhung. Darüber hinaus können auch im Unternehmen selbst Steuervorteile für Maßnahmen geltend gemacht werden, von denen Mitarbeiter profitieren. Zum Beispiel können Strom und Ladestationen für private E-Autos steuerfrei bereitgestellt werden.

Es lohnt sich für Unternehmen, sich professionell beraten zu lassen. Mit der Thematik vertraute Steuerberater helfen, die ideale Kombination aus Gehaltsbestandteilen zu finden, um Beschäftigte steuerlich möglichst günstig zu entlasten.

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