So funktionieren stille Beteiligungen

Nachfolgefinanzierung in Zeiten der Zinswende

Die Nachfolgethematik stellt derzeit zweifellos eine der größten Herausforderungen im Mittelstand dar. Zum Kandidatenmangel kommt nun noch die Zinswende hinzu: Kredite werden teurer und seltener, Unternehmensübergaben somit schwerer zu finanzieren. Hier können stille Beteiligungen helfen.

Neben dem bereitgestellten Kapital selbst können stille Beteiligungen Finanzierungslücken auf eine weitere Weise schließen: Sie werden bilanziell zum wirtschaftlichen Eigenkapital des Zielunternehmens gezählt und verbessern so dessen Rating. Die Folge ist ein erleichterter Zugang zu Krediten, auch in der aktuellen Situation. Zudem werden die Anteilsverhältnisse im Unternehmen nicht beeinflusst. Unternehmerinnen und Unternehmer behalten die volle Kontrolle darüber, wer zum Gesellschafterkreis gehört, und müssen keine neuen mitbestimmenden Personen ins Unternehmen holen. Auch muss kein Druck zu schnellen Erträgen befürchtet werden, da stille Beteiligungen in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren haben und erste Tilgungsraten erst ab dem siebten Jahr zu erbringen sind.

Optimalerweise kommt der zukünftige Eigentümer, nachdem er ein geeignetes Zielunternehmen gefunden hat, mit einem Business­plan auf die Beteiligungsgesellschaft zu. Sie prüft daraufhin die Realisierbarkeit. Im Weiteren wird die konkrete Beteiligung beantragt, wobei eine geeignete Finanzierungsstruktur am besten gemeinsam mit der (Haus-)Bank erarbeitet wird, denn jede Strukturierung erfordert ein ausgewogenes Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital. In der Regel wird der Kaufpreis zu 50 Prozent mit Fremdkapital finanziert, die andere Hälfte setzt sich aus dem stillen Beteiligungskapital, dem Eigenkapital des Käufers und gegebenenfalls einem Verkäuferdarlehen zusammen. Anschließend werden die notwendigen Unterlagen zusammengetragen. Auf die Due Diligence, die sorgfältige Prüfung und Analyse des Unternehmens, folgen seitens der Beteiligungsgesellschaft dann im Idealfall Investitionsbewilligung, Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der stillen Beteiligung. Bei der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen kann diese je nach Ausgestaltung und Fonds bis zu fünf Millionen Euro betragen.

Für Käuferin wie Verkäufer ist die Unternehmensnachfolge in einer unsicheren Zeit, wie wir sie aktuell erleben, herausfordernd. Gerade wenn es um den Verkauf des Lebenswerks geht, sollte Sicherheit den Vorrang vor der Kaufpreismaximierung haben. Derzeit sehen sich viele Investoren nach guten Einstiegsgelegenheiten um, weil sie ihr unternehmerisches Betätigungsfeld erweitern wollen. Hier bietet sich die Chance für neue Kontaktpunkte.

Autoren

Dr. Steffen Huth
Lena Lang

BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen
www.bmh-hessen.de