Zweite öffentliche Bekanntmachung des Wahlausschusses der IHK Offenbach am Main zur IHK-Wahl 2024
Kandidatenlisten zu der Wahl der IHK-Vollversammlung für die Wahlperiode vom 01. April 2024 bis 31. März 2029 und Erläuterungen zur IHK-Wahl 2024
Die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge zu den insgesamt 13 Wahlgruppen sind bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung am 02. Oktober 2023 eingegangen, vom Wahlausschuss geprüft und für gültig befunden worden. Die gültigen Wahlvorschläge in jeder Wahlgruppe sind zu Kandidatenlisten zusammengefasst worden und werden hiermit bekannt gemacht (§ 11 Absatz 5 Satz 1 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main).
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden innerhalb der Wahlgruppe in alphabetischer Reihenfolge mit folgenden Angaben vorgestellt: Name, Vorname, ggfs. Titel, Bild, Jahrgang (soweit Angaben gemacht wurden), Position im Unternehmen, Bezeichnung des Unternehmens mit Anschrift, Gründungsjahr des Unternehmens und Anzahl der Beschäftigten.
#zukunftgestalten
Wahlgruppe I: Industrie, Forschung und Entwicklung, Umwelt
In dieser Gruppe sind 11 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe II: Großhandel, Handelsvertreter
In dieser Wahlgruppe sind 10 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe III: Einzelhandel, Apotheken
In dieser Wahlgruppe sind 7 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe IV: Kreditinstitute, Versicherungen
In dieser Wahlgruppe sind 2 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe V: Finanzdienstleistungen, Versicherungsvermittler, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften
In dieser Wahlgruppe sind 5 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe VI: Immobilienwirtschaft
In dieser Wahlgruppe sind 3 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe VII: Informationstechnologie, Telekommunikation
In dieser Wahlgruppe sind 3 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe VIII: Hotel- und Gaststättengewerbe
In dieser Wahlgruppe sind 3 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe IX: Verkehr, Logistik, Post
In dieser Wahlgruppe sind 3 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe X: Kommunikation, Medien, Kultur
In dieser Wahlgruppe sind 2 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe XI: Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros
In dieser Wahlgruppe sind 2 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe XII: Bildung, Freizeit, Gesundheit, Büroservice
In dieser Wahlgruppe sind 3 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Wahlgruppe XIII: Sicherheit, Personalvermittlung, sonstige Dienstleistungen
In dieser Wahlgruppe sind 3 Vollversammlungsmitglieder zu wählen.
Informationen zur Person werden angezeigt,
wenn Sie den Mauszeiger auf das Bild des Kandidaten bewegen.
Erläuterungen zu der Wahl
Die Wahl erfolgt als Briefwahl oder als elektronische Wahl nach den Bestimmungen der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main vom 8. Dezember 2022.
Die Wahlfrist endet am 20. Februar 2024, 12:00 Uhr.
Im Falle der Briefwahl müssen die Wahlunterlagen also spätestens um 12:00 Uhr am 20. Februar 2024 in der IHK Offenbach am Main, Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach am Main, eingegangen sein. Die Onlinewahlmöglichkeit endet ebenfalls am 20. Februar 2024, um 12:00 Uhr. Danach ist ein Einloggen in das Wahlsystem nicht mehr möglich.
Briefwahlunterlagen, die nach dem 20. Februar 2024, 12:00 Uhr, bei der IHK Offenbach am Main eingehen, sind ungültig. Ungültig sind auch Stimmzettel, die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen oder die die Absicht des Wahlberechtigten nicht klar erkennen lassen.
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Wahlunterlagen für die Briefwahl oder Onlinewahl per Post. Die Versendung der Unterlagen erfolgt Mitte Januar 2024. Im Falle der Onlinewahl wird der Wähler nach seiner Anmeldung in wenigen Schritten durch die Wahl geführt. Das Onlinewahlsystem ist freigeschaltet ab dem 18. Januar 2024, 00:00 Uhr.
Im Falle der Briefwahl und auch der Onlinewahl kennzeichnet der bzw. die Wahlberechtigte die von ihr bzw. ihm gewählten Kandidaten dadurch, dass er bzw. sie deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt bzw. markiert. Für eine gültige Wahl dürfen höchstens so viele Bewerber angekreuzt/markiert werden, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind. Die Zahl der Bewerber, die auf dem Stimmzettel höchstens angekreuzt/markiert werden dürfen, ist auf dem Stimmzettel vermerkt. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn kein Bewerber angekreuzt wurde oder mehr als die genannte Zahl der Bewerber. Im Falle der Briefwahl ist der Stimmzettel in einem verschlossenen neutralen Umschlag mit dem Kennzeichen „IHK-Wahl“ und dem Wahlschein, aus welchem sich die Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts ergibt, an den Wahlausschuss der IHK Offenbach am Main zurückzusenden. Die rechtzeitig bei der IHK Offenbach am Main eingegangenen Wahlumschläge werden erfasst und nach Prüfung der Wahlberechtigung unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
Mehrere in einem Umschlag enthaltene Stimmzettel gelten als ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist, anderenfalls zählen sie als ungültiger Stimmzettel. Über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle sich bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Anstände entscheidet der Wahlausschuss.
Ungültig sind auch Stimmzettel, die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingehen.
Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Wahlumschlag versendet wurde und nicht vollständig ausgefüllt ist.
Die Auszählung der per Briefwahl eingegangenen Stimmzettel findet statt am 21. Februar 2024 ab 13:00 Uhr.
Die Ergebnisse der Onlinewahl sind vom Wahlausschuss bereits vor der Auszählung der Briefwahlstimmen am 21. Februar 2024 abgerufen worden und liegen damit bereits vor. In einem ersten Schritt wird geprüft werden, ob ein Unternehmen sowohl an der Onlinewahl als auch der Briefwahl teilgenommen hat. Nach der Wahlordnung geht die Onlinewahl vor, so dass die entsprechenden Briefwahlunterlagen aussortiert werden, wenn eine Onlinewahl erfolgte. Die Ergebnisse der Onlinewahl und der Briefwahl werden in der Folge zusammengeführt. Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das Gleiche gilt für die Reihenfolge der Nachfolgemitglieder bei Stimmengleichheit.
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das vorläufige Wahlergebnis fest, fertigt über den Wahlablauf eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Bewerber bekannt.
Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen die Entscheidung des Wahlausschusses kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Soweit der Wahlausschuss dem Widerspruch nicht abhilft, entscheidet die Vollversammlung der IHK Offenbach am Main.
Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses und Widersprüche gegen die Entscheidung des Wahlausschusses sind zu begründen. Sie können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragen werden. In einem Wahlprüfungsverfahren einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens werden nur die bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragenen Gründe berücksichtigt.
Für Zuschriften an den Wahlausschuss bitten wir Sie, folgende Kontaktdaten zu verwenden:
IHK Offenbach am Main
Wahlausschuss
Frankfurter Str. 90
63067 Offenbach am Main
Fax: 069 8207-229
E-Mail: wahlausschuss@offenbach.ihk.de
Offenbach am Main, den 12. Oktober 2023
Der Wahlausschuss der IHK Offenbach am Main
Dr. Bernd Hennecke
Vorsitzender