So sorgen Geschäftsführer für den Notfall vor

Unternehmervollmacht sichert Handlungsfähigkeit

Unternehmer sollten frühzeitig in einem Vertretungsplan festlegen, wer sie im Notfall vertritt und welche ­Aufgaben zu übernehmen sind. Um sicherzustellen, dass der Vertreter alle notwendigen Befugnisse hat, ist eine als Unternehmervollmacht ausgestaltete Generalvollmacht empfehlenswert, die auch im Todesfall gültig bleibt.

Wenn ein Unternehmer durch Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig ist, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen Vertreter zu benennen und mit einer Unternehmervollmacht auszustatten. / Foto: Butch – Adobe Stock

Wichtig ist, dass die Vollmacht den Unternehmer als Vollmachtgeber sowie den Bevollmächtigten und dessen Befugnisse eindeutig benennt. Ist der Unternehmer auch als Geschäftsführer einer GmbH tätig, ist darauf zu achten, dass ein Geschäftsführer keine Generalvollmacht erteilen kann. Denn seine Verantwortung für die Gesellschaft ist nicht übertragbar. Hier ist die Vollmacht als Generalhandlungsvollmacht auszugestalten.

Die Unternehmervollmacht muss schriftlich erteilt werden. Idealerweise wird sie notariell beurkundet. Andernfalls kann der Vertreter beispielsweise keine Verfügungen über Grundbesitz oder GmbH-Anteile treffen. Eine gesonderte Bankvollmacht ist ebenfalls ratsam. Eine Generalvollmacht ist kein Ersatz für ein Testament. Sie kann jedoch helfen, die Lücke zwischen Tod und Erteilung des Erbnachweises zu schließen, mit dem die Erben im Rechtsverkehr ihre legitime Nachfolge belegen können. Der Bevollmächtigte ist gegenüber den Erben rechenschaftspflichtig.

Vollmacht setzt absolutes Vertrauen voraus

Eine Unternehmervollmacht verleiht weitreichende Befugnisse, die auch missbraucht werden könnten. Der Bevollmächtigte ist gegenüber Dritten umfassend zur Vertretung berechtigt. So wäre es ihm zum Beispiel möglich, ein im Eigentum des Vollmachtgebers stehendes Grundstück auf sich selbst zu übertragen. Eine Vollmacht sollte daher nur bei absolutem Vertrauen erteilt werden. Wissenswert ist, dass sich Bevollmächtigte bei der Fortführung der Geschäfte an die Weisungen des Vollmachtgebers halten beziehungsweise nach dessen mutmaßlichem Willen handeln müssen.

Eine Unternehmervollmacht kann jederzeit widerrufen werden, sofern der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Der Widerruf erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten und die Rückgabe oder Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde. Sind mehrere Ausfertigungen der Vollmacht im Umlauf, müssen alle Exemplare zurückgefordert werden.

Notfallkoffer mit allen wichtigen Unterlagen

Um im Ernstfall für eine rasche Fortführung des Unternehmens zu sorgen, müssen die benannten Vertreter ohne lange Suche auf Software, Lizenzen und Passwörter zugreifen können. Empfehlenswert ist daher, einen Notfallkoffer vorzubereiten. In diesem sollten beispielsweise wichtige Dokumente zu Unternehmensverträgen, Kunden- und Dienstleisterkontakten, Produktionsgeheimnissen, Auftragsbeständen sowie Kalkulationsdaten hinterlegt sein. Auch Miet-, Gesellschafts- oder Kreditverträge können hier verwahrt werden.

Des Weiteren ist es sinnvoll, Jahresabschlüsse und Grundbuchauszüge zu dokumentieren. Bevollmächtigte Personen sollten einen Überblick über Bankverbindungen, Versicherungen und Ansprechpartner bei Finanz- und Rechtsgeschäften haben. Wichtig ist, dass Unternehmer ihre Vertrauenspersonen über diese Vorsorgemaßnahme informieren und den Koffer so hinterlegen, dass die Inhalte bei Bedarf direkt genutzt werden können. Außerdem sollte der Notfallkoffer regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls aktualisiert werden.

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