Bürokratieentlastung jetzt! – Das wünsche ich mir.

Das neue Jahr naht und mit ihm neue gesetzliche Regelungen. Sich damit auseinanderzusetzen, ist das täglich‘ Brot der rechts- und steuerberatenden Berufe. Für Unternehmen sind neue Regelungen meist vor allem mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Was in unserem Familienunternehmen und in anderen Unternehmen großen Unmut auslöst, sind die vielen schon existierenden und zunehmenden bürokratischen Mehrbelastungen.

Wir bekommen quasi im Tagestakt neue Verordnungen beziehungsweise Verschärfungen laufender Bestimmungen. Wir ersticken förmlich an der überbordenden Bürokratie. Oftmals decken die neuen gesetzlichen Regelungen auch noch nicht alle Eventualitäten ab, die in der Praxis passieren. Bei amtlichen Kontrollen kann das sehr schnell zu Unklarheiten bei der korrekten Gesetzesauslegung führen. Aktuell verursachen insbesondere die Beachtung und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz großen Aufwand.

Für unsere Tochtergesellschaft, die Wiener Feinbäckerei Heberer, sind unter anderem die Auswirkungen einer Ausweitung der Lkw-Maut auf die Planungen für 2024 sehr belastend. Es gibt jedoch noch weitere Beispiele, die uns vor Herausforderungen stellen. So wird aktuell gefordert, dass händisch halbierte Brote gewogen werden sollen, was die Anschaffung von hunderten Waagen bedeuten würde. Zu nennen sind auch die Konsequenzen aus dem Pakt gegen die Verschwendung von Lebensmitteln, die Verschärfung der Mehrwegpflicht für Getränke- und Essensbehälter oder wie Weckmehl heute herzustellen ist: Wir müssen speziell produzierte Brötchen verwenden, die wir energieintensiv trocknen müssen. Früher konnten wir Brötchen nutzen, die nicht zum Verkauf kamen. Diese sind inzwischen jedoch separat zu entsorgen. Das ist weder nachhaltig noch aus Kostengründen nachvollziehbar.

Die Politik nimmt die Bürokratiebelastung der Wirtschaft wahr und versucht, sie zu entlasten. Wir fordern, jede neue Regelung zuerst einem Praxis-Check zu unterziehen und die Auswirkungen auf Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) viel stärker zu berücksichtigen. Die EU will die Berichtspflichten reduzieren. Wir erinnern uns an das „One in, one out“-Vorhaben. Die IHK-Organisation hat 50 konkrete Vorschläge zur Bürokratieentlastung unterbreitet.

Das Bundeskabinett hat 2023 schon ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Aber hilft es wirklich, Aufbewahrungsfristen zu verkürzen, die Schriftform in bestimmten Fällen durch die Textform oder schriftliche Aufzeichnungen durch digitale zu ersetzen? Die Vorschläge mögen alle ihre Berechtigung haben, aber bei keinem ändert sich etwas an den Pflichten als solchen. Hilfreich wäre es, bestimmte Pflichten abzuschaffen. Das würde Gestaltungsspielraum schaffen.

Ihr

Alexander Heberer

Geschäftsführender Gesellschafter der Heberer GmbH & Co. KG, Mühlheim,
und Vizepräsident der IHK Offenbach am Main

Alexander Heberer

Geschäftsführender Gesellschafter der Heberer GmbH & Co. KG, Mühlheim,
und Vizepräsident der IHK Offenbach am Main

Foto: IHK