IHK-Sachverständige sind öffentlich bestellt und vereidigt
Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen
Erneuerung der öffentlichen Bestellung
- Dipl.-Ing. Oktavia Maria Galinke, Seligenstadt, Bestellungsgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
- Dipl.-Ing. Ties Tiessen, Dreieich, Bestellungsgebiet
„Ingenieurvermessungen“ - Dipl.-Ing. Rudolf Rafflenbeul, Langen (Hessen), Bestellungsgebiet „Abluftreinigungsverfahren und Luftreinhaltung“
Geprüftes Wissen
Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Deshalb sind sie kein Indiz für die tatsächliche Sachkunde einer Person. Anders verhält es sich mit Sachverständigen, die nach § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt sind. Durch die öffentliche Bestellung werden Gerichten, Unternehmen und Verbrauchern besonders zuverlässige, unparteiische und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt. Sie haben auf einem bestimmten Sachgebiet Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen, die weit über dem Durchschnitt liegen. Sachverständige für wirtschaftliche und technische Bereiche werden durch die IHKs öffentlich bestellt und vereidigt.
IHK-Sachverständiger werden
Wenn Sie bereits gutachterlich tätig sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Kontakt
Thomas Maier
Tel. 069 8207-224
maier@offenbach.ihk.de