Die EmpCo-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

Vorsicht bei der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen!

Seit dem 26. März 2024 ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den öko­logischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) in Kraft. Sie hat weitreichende Konsequenzen für ­deutsche ­Unternehmen, die mit umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen werben.

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Die wichtigsten Änderungen:

Verbot allgemeiner, unklarer und irreführender Umweltangaben: Unternehmen müssen die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen klar und deutlich belegen können. Unklare oder werbliche Aussagen, die den Verbraucher in die Irre führen könnten, sind verboten. Dies gilt zum Beispiel für allgemeine Aussagen ohne weitere Hinweise wie „umweltschonend“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“.

Vorab-Zertifizierung für bestimmte Umweltangaben: Für einige besonders relevante Umweltangaben, wie den CO2-Fußabdruck, wird eine unabhängige Vorab-Zertifizierung durch akkreditierte Stellen vorgeschrieben.

Detaillierte Anforderungen an die Nachweisführung: Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Methodik und die Daten hinter ihren Umweltangaben führen. Diese Aufzeichnungen müssen den Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können.

Konsequenzen für deutsche Unternehmen:

Anpassung der Marketingstrategien: Unternehmen müssen ihre Marketingstrategien anpassen und ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen so gestalten, dass sie den neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie entsprechen.

Investitionen in die Nachweisführung: Unternehmen müssen in die Systeme und Prozesse zur Sammlung und Dokumentation der Daten hinter ihren Umweltangaben investieren.

Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern: Die EmpCo-Richtlinie stärkt die Befugnisse der nationalen Behörden zur Durchsetzung der neuen Vorgaben. Unternehmen, die gegen die EmpCo-Richtlinie verstoßen, riskieren hohe Bußgelder von den Behörden sowie Abmahnungen.

Handlungsempfehlungen:

Sofortige Analyse der Umweltkommunikation: Unternehmen sollten ihre aktuelle Umweltkommunikation und ihre Marketingmaterialien auf mögliche Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie überprüfen.

Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der Richtlinie: Soweit Unternehmen in Zukunft mit Umweltaussagen werben wollen, sollten sie eine Strategie entwickeln, um die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie zu erfüllen. Dazu gehört die Anpassung der Marketingmaterialien, die Implementierung von Systemen zur Nachweisführung und die Schulung der Mitarbeiter.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Die EmpCo-Richtlinie ist ein dynamischer Prozess. Unternehmen sollten die Entwicklungen im Auge behalten und ihre Strategie gegebenenfalls anpassen.

Zusätzliche Hinweise:

Die EmpCo-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht bis zum 27. März 2026 umgesetzt werden muss. 

Es ist zu erwarten, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie angepasst wird.

https://eur-lex.europa.eu

Autoren

Rechtsreferendarin Derya Engin
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