Vier neue Ausbildungsordnungen ab August 2024

Mit modernisierten Berufen fit für den Klimaschutz

Wer einen nachhaltigen und systemrelevanten Beruf erlernen möchte, ist mit einer Ausbildung zum Umwelttechnologen/zur Umwelttechnologin bestens aufgestellt: Insgesamt vier frisch aktualisierte, topmoderne Berufsprofile qualifizieren begehrte Nachwuchskräfte, die maßgeblich zur Gestaltung der Zukunft beitragen.

Bei drei der vier neu geordneten Berufe geht es um die Wasserver- und -entsorgung.

Foto: Amorn Suriyan / iStock / Getty Images Plus

Weil Digitalisierung, Klimawandel, technischer Fortschritt und rechtliche Neuerungen die Anforderungen an die entsprechenden „Fachkräfte“-Ausbildungsberufe deutlich verändert haben, wurden diese jetzt umbenannt und modernisiert: Gemeinsam entwickelten das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die IHK-Organisation und weitere Sozialpartner, Sachverständige und die zuständigen Bundesministerien vier neue Ausbildungsordnungen, die zum 1. August 2024 in Kraft treten.

Fachkräfte werden Umwelttechnologen

Mit der Neuordnung ändern sich nicht nur die Abschlussbezeichnungen. Die modernisierten Ausbildungsordnungen für den betrieblichen Teil sowie die darauf abgestimmten Rahmenlehrpläne für den schulischen Teil der Ausbildung lösen die bestehenden Ausbildungsregelungen aus dem Jahr 2002 ab.

Künftig gilt: Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Wasserversorgung (zuvor Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik) stellen einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung. Dazu bedienen sie steuerungs- und regelungstechnische Anlagen in einem Wasserwerk oder einer Wasseraufbereitungsanlage. Falls erforderlich, verlegen sie auch Rohrleitungen. Die Überprüfung der Trinkwasserqualität fällt ebenfalls in ihren Aufgabenbereich. Arbeitgeber sind hauptsächlich private und kommunale Wasserversorgungsunternehmen sowie Pumpstationen und Wasseraufbereitungsbetriebe. Wichtige Aspekte im Neuordnungsprozess waren der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser und die Optimierung von Prozessen, um Wasserverluste zu verhindern.

Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Abwasserbewirtschaftung (zuvor Fachkräfte für Abwassertechnik) bereiten Abwässer auf und warten die Rohrsysteme. Dazu bedienen sie die Maschinen und Anlagen, die Abwasser aufbereiten und reinigen. Auch Wartung und Instandhaltung zählen zu ihren Aufgaben. Sie führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und sorgen dafür, dass die Umwelt nicht gefährdet wird. Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung arbeiten überwiegend in abwasserreinigenden Betrieben wie etwa öffentlichen Kläranlagen und in Betrieben mit eigener Abwasserreinigung, beispielsweise Chemieunternehmen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurde das Profil um einem neuen Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung erweitert, zudem wurden weitergehende Reinigungsverfahren ergänzt.

Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft (zuvor Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice) sorgen für die korrekte Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Sie nehmen Abfälle an, prüfen und kontrollieren ihre Zusammensetzung, um sie einer fachgerechten Weiterverarbeitung zuzuführen. Auch Kontrollen und Messungen zur Vermeidung von Gefahren für die Umwelt gehören zu ihren Aufgaben. Arbeitgeber sind vor allem Abfallbeseitigungsbetriebe, Müllverbrennungsanlagenbetreiber und Recyclinghöfe. Hier entfallen die bisherigen Schwerpunkte, so dass die Absolventinnen und Absolventen künftig vielfältiger einsetzbar sind.

Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (zuvor: Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) reinigen und warten Abwasserleitungen und -kanäle. Sie führen Reparaturen und Analysen von Rohrleitungen und Kanälen durch, reinigen Anlagen und führen die Reststoffe einer umweltgerechten Entsorgung zu. Arbeitgeber sind vorwiegend Abwasserwirtschaftsbetriebe und Industriereinigungsbetriebe. Die Ausbildung erfolgt hier weiterhin in den beiden Schwerpunkten Rohrleitungsnetze beziehungsweise Industrieanlagen, allerdings wurden die zeitlichen Richtwerte dafür jeweils von 30 auf 42 Wochen erhöht.

Das gilt für alle vier Berufe

Die Gesamtausbildungsdauer für alle vier Berufe beträgt drei Jahre. Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben erhalten. Allerdings verringert sich der zeitliche Umfang für diese Inhalte von 15 auf zwölf Monate. So bleibt mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte.

An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung tritt in Zukunft die gestreckte Abschlussprüfung: In Teil 1 werden – für alle Berufe gleich – nach zwölf Monaten die Kernqualifikationen geprüft. Gegenstand von Teil 2 sind dann die berufsspezifischen Inhalte; hier erfolgt die Prüfung am Ende der Berufsausbildung.

Mehr Infos

Die Rahmenlehrpläne zu den neuen Berufen sind abrufbar auf den Seiten der Kultusministerkonferenz unter www.kmk.org

Weiterführende Informationen gibt es auch in der IHK-Lehrstellenbörse: www.ihk-lehrstellenboerse.de/berufe

Details finden Sie auch beim BIBB unter www.bibb.de/UT-Berufe

Kontakt

Wolfgang Potoczny
Telefon 069 8207-335
E-Mail potoczny@offenbach.ihk.de