Berufsabschluss nachholen, neue Aufgaben übernehmen

Fachkräfte durch Nachqualifizierung gewinnen

Wer Fachkräfte sucht, sollte sich ruhig im eigenen Unternehmen umsehen. Gibt es Teammitglieder, die zwar keinen Berufsabschluss haben, aber Arbeitserfahrung, und die darüber hinaus fähig und motiviert sind, sich weiterzuentwickeln? Dann kommen eine Umschulung oder eine Nachqualifizierung in Frage.

In angelernten Arbeitskräften steckt oft mehr Potenzial. Unternehmen sollten sie dabei unterstützen, sich weiter­zuentwickeln und einen Berufsabschluss nachzuholen. 

Foto: Adobe Stock – Westend61

Wenn Menschen keinen Berufsabschluss haben, ihr Berufsabschluss als veraltet gilt oder in Deutschland nicht anerkannt ist, gelten sie als Geringqualifizierte. Ihnen bietet unser Bildungssystem verschiedene Möglichkeiten, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Umschulen geht auch im Betrieb

Umschulungen vermitteln in verkürzter Zeit alle Inhalte des Ausbildungsberufs und ermöglichen die Teilnahme an den Abschlussprüfungen. Es gibt zwei Arten davon, die Umschulung beim Bildungsträger und die betriebliche Umschulung. Bei einer Umschulung beim Bildungsträger lernen arbeitssuchende Menschen in Vollzeit in einer Schule alle theoretischen Inhalte. Die Praxis vermittelt ihnen ein sechs- bis neunmonatiges Praktikum in einem Betrieb. Für Unternehmen ist dies ein guter Weg, die Umschülerin oder den Umschüler kennenzulernen und nach bestandener Abschlussprüfung einzustellen. Aber auch die betriebliche Umschulung ist attraktiv für Unternehmen: Hier können Umschüler genau wie Auszubildende die Berufsschule besuchen und werden im Betrieb praktisch ausgebildet.

Mit Berufserfahrung in die ­Externenprüfung

Aufgrund ihres Aufbaus eignen sich Umschulungen besonders für Arbeitssuchende. Doch ein Großteil der Geringqualifizierten in Deutschland ist erwerbstätig. Als angelernte Arbeitskräfte leisten sie in ihren Betrieben wichtige Arbeit und werden wertgeschätzt. Allerdings können sie mangels Berufsabschluss oft nicht vielseitig eingesetzt werden. Um die gesammelte Berufserfahrung zu honorieren, bietet das Berufsbildungsgesetz diesen Menschen die Möglichkeit, als Externenprüflinge ohne vorherige Ausbildung oder Umschulung an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können. Für Betriebe lohnt sich also ein Blick in die Personalakten, um angelernte Arbeitskräfte zu vollqualifizierten Fachkräften zu entwickeln.

Teilqualifizierung – Schritt für Schritt

Ein dritter Weg, den Berufsabschluss schrittweise nachzuholen, ist die sogenannte Teilqualifizierung (TQ). Hier werden die Kompetenzbereiche des Berufsbilds in Bausteine aufgeteilt, so dass die Qualifizierung schrittweise und flexibel erfolgen kann. Mitarbeitende werden gezielt für neue Aufgaben im Betrieb ausgebildet und können ihre Berufserfahrungen komplettieren. Die Bausteine können jeweils mit einer IHK-Kompetenzfeststellung abgeschlossen und ein IHK-Zertifikat kann erworben werden. Bei einer Kompetenzfeststellung durch eine IHK ist sichergestellt, dass die TQ nach bundeseinheitlichen Standards stattgefunden hat und die Inhalte dem Berufsbild entsprechen. Nach erfolgreichem Abschluss aller Bausteine eines Berufs ist eine Anmeldung zur Externenprüfung möglich. Erfüllen Teilnehmer oder Teilnehmerinnen nach Abschluss einzelner TQ-Bausteine bereits die Voraussetzungen für die Externenprüfung, steht ihnen auch der direkte Weg zum Berufsabschluss offen.

Mit TQs können also Qualifizierungslücken geschlossen werden. Die TQ-Bausteine sind ein effektives Mittel zur Personalentwicklung und lassen sich an den Bedarf des Betriebs anpassen. Die theoretische Schulung übernimmt im Rahmen der TQ ein Bildungsträger, während die Praxis im Betrieb vermittelt wird. Die Agentur für Arbeit fördert die Durchführung von TQs.