Unterstützung vom Land nutzen
Bildungsurlaub – das Plus für alle
Globalisierung, demografischer Wandel, Technologisierung und zunehmende Diversität verändern Gesellschaft und Arbeitswelt. Wer damit Schritt halten will, muss sein Wissen, seine Fähigkeiten und Kompetenzen immer weiterentwickeln. Zum Beispiel in einer Weiterbildung nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG).
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Bildungsurlaub fördert gezielt persönliche und soziale Kompetenzen zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe in Beruf, Familie und Gesellschaft.
In Hessen beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes teilnehmen zu können. Ihr Arbeitgeber gewährt ihnen bis zu fünf Tage Bildungsurlaub für Weiterbildungen während der Arbeitszeit.
Das Land Hessen erstattet
- hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag sowie
- Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.