Neue Anforderungen seit Mai 2024

Jetzt Impressum und Datenschutzerklärung ändern

Wer auf seiner Internetseite die Begriffe Telemediengesetz, TMG oder Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, TTDSG verwendet oder auf die Gesetze verweist, sollte schnellstmöglich Anpassungen vornehmen.

Foto: AdobeStock/MQ-Illustrations

Im Impressum kann auf Gesetzesbezeichnungen verzichtet werden, denn sie sind nicht verpflichtend. Ansonsten sind die Begriffe oder Verweise aufgrund von europarechtlichen Vorgaben anzupassen:

  • Telemediengesetz/TMG wird zu Digitale-Dienste-Gesetz oder DDG
  • Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz/TTDSG wird zu Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz oder TDDDG

Die Konsequenzen einer falschen Benennung sind zwar überschaubar, aber Abmahnungen können hier gut vermieden werden.

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Kontakt

Andrea Zbiral-Müller
069 8207-225
zbiral@offenbach.ihk.de