Bekanntmachung

Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1
in anerkannten Ausbildungsberufen im Frühjahr 2022

Die IHK Offenbach am Main informiert bis Ende Oktober 2022 alle Ausbildungsbetriebe schriftlich, welche Auszubildenden für die Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2023 vorgesehen sind. Für die in diesem Aufforderungs-/Anmeldeschreiben genannten Auszubildenden ist eine Anmeldung zur Zwischenprüfung nicht mehr erforderlich. Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 ist der Anmeldeschluss der 13. November 2022.

Auszubildende, die im Schreiben nicht genannt sind, aber an dieser Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 teilnehmen sollen – wie auch Auszubildende, die im Schreiben genannt sind, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen sollen, müssen der IHK Offenbach am Main bis 13. November 2022 schriftlich gemeldet werden. Spätere Meldungen können für diese Prüfung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2. 

Zur Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 im Frühjahr 2023 werden von der IHK Offenbach am Main eingeplant: 

Für die industriell-technische Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1:

  • alle Auszubildenden in 3- und 3 1/2-jährigen Ausbildungsberufen, deren Ausbildung in der Zeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 begonnen hat.
  • alle Auszubildenden in 3- und 3 1/2-jährigen Ausbildungsberufen, die unter Berücksichtigung der Berufsgrundbildungsjahr- und Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung ihre Ausbildung in der Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2022 begonnen haben.

Für die kaufmännische Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1:

Alle Auszubildenden in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsdauer 3 Jahre beträgtAusbildungsbeginn 01.08.2021

  • verkürzt 2 ½ Jahre beträgt Ausbildungsbeginn 01.03.2022
  • verkürzt 2 Jahre beträgt Ausbildungsbeginn 01.08.2022

Verkäufer/-in, Fachlageristen, Servicefahrer, Servicefachkraft für Dialogmarketing und Kaufleute für Dialogmarketing:

Ausbildungsbeginn 01.03.2022

Gastronomieberufe:

3 JahreAusbildungsbeginn 01.03.2022

verkürzt 2 + 2 ½ Jahre Ausbildungsbeginn 01.08.2022

Alle Auszubildenden, die vor den genannten Terminen ihre Ausbildung begonnen und noch keine Zwischenprüfung/Abschlussprüfung Teil 1 abgelegt haben.

Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gem. § 35 Abs. 2 BBiG der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Bescheinigung ein.