Wirtschaftssatzung der IHK Offenbach am Main – Geschäftsjahr 2024

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main hat am 7. Dezember 2023 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), und der Beitragsordnung vom 4. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 15. März 2018, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2024 (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird wie folgt verabschiedet:

1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 10.801.000 EUR
  • davon Erträgen aus Beiträgen und Umlagen in Höhe von 8.730.000 EUR
  • davon Erträgen aus Gebühren in Höhe von 1.033.800 EUR
  • davon Erträgen aus Entgelten in Höhe von 575.100 EUR
  • davon sonstigen betrieblichen Erträgen 462.100 EUR
  • im Erfolgsplan mit Aufwendungen in Höhe von –12.799.900 EUR
  • davon Materialaufwand in Höhe von –1.014.700 EUR
  • davon Personalaufwand in Höhe von –6.414.500 EUR
  • davon Abschreibungen in Höhe von –440.000 EUR
  • davon sonstiger betrieblicher Aufwand –4.930.700 EUR

mit einem Finanzergebnis in Höhe von –246.500,00 EUR
Sonstige Steuern –73.200 EUR
mit einem voraussichtlichen Ergebnisvortrag in Höhe von 3.205.900 EUR
mit einem Saldo der Rücklagenveränderungen in Höhe von 887.300 EUR

2. im Finanzplan mit

Investitionseinzahlungen in Höhe von 0 EUR
Investitionsauszahlungen in Höhe von –500.000 EUR

II. Beitrag

  1. Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sind Kaufleute im Sinne dieser Wirtschaftssatzung. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt.Nicht in einem der vorgenannten Register eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, 25.000 € nicht übersteigt.
2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von

2.1. Nichtkaufleuten

a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb,
bis 25.000 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II. 1 eingreift 50,00 €

b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb,
über 25.000 € 70,00 €

2.2 Kaufleuten mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag,
hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 37.000 € 220,00 €

2.3 Kaufleuten mit einem Gewerbeertrag,
hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab 37.001 € 330,00 €

2.4 allen IHK-Mitgliedern, die nicht nach Ziffer II.1. vom Beitrag befreit sind und ein Kriterium der zwei nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 500.000.000 € Bilanzsumme
  • mehr als 50.000.000 € Umsatz
  • auch wenn sie sonst nach Ziffer II. 2.1 – 2.3 zu veranlagen wären –500,00 €

2.5 Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II. 2.2. – 2.4. zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der IHK Offenbach zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird der Grundbeitrag auf Antrag um 25 % ermäßigt.

2.6 Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Bezirk der IHK Offenbach, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, das seinen Verwaltungssitz im Bezirk der IHK Offenbach hat, wird der Grundbeitrag auf Antrag ebenfalls um 25 % ermäßigt.

3. Als Umlagen sind zu erheben 0,26 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 € für das Unternehmen zu kürzen.

4. Soweit der Grundbeitrag nach II. 2.4. und die Umlage nach Ziffer II.3. sich zusammen auf weniger als 5.000,00 € belaufen, beträgt der Beitrag 5.000,00 €.

5. Die Beitragserhebung für das Jahr 2024 erfolgt ebenfalls wieder mit einer Vorauszahlung in Höhe von 100 %.

6. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.

Soweit der IHK bisher keine Daten bekannt sind, erfolgt bei Kaufleuten zunächst eine vorläufige Veranlagung mit dem jeweiligen Grundbeitrag in der untersten Staffel. 

III. Kredite

1. Investitionskredite

Für Investitionen können Kredite in Höhe von 0,00 Euro aufgenommen werden.

2. Kassenkredite

Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 0,00 Euro aufgenommen werden.

IV. Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit

Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip). Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen zu verwenden.

Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt gegenseitig deckungsfähig.

Investitionsausgaben werden ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Offenbacher Wirtschaft“,  Heft Januar/Februar 2024 sowie im Internet veröffentlicht.

Offenbach am Main, den 7. Dezember 2023

Kirsten Schoder-Steinmüller
Präsidentin

Markus Weinbrenner
Hauptgeschäftsführer