Die IHK FOSA vergleicht und bewertet Abschlüsse

Was können Menschen, die im Ausland ausgebildet wurden?

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist für Unternehmen wichtig, um die Fähigkeiten von Bewerbern einzuschätzen. Die Fachkräfte verbessern damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wie es funktioniert, zeigt dieses Beispiel.

Miran Markovic arbeitet engagiert bei Winkelmann und will möglichst bald nachholen, was er zur vollständigen Anerkennung seines Berufsabschlusses braucht. / Foto: Winkelmann

Wenn Miran Markovic heute von seinem Arbeitsplatz erzählt, tut er das mit einem Lächeln: „Ich fühle mich superwohl hier bei Winkelmann und bin sehr froh über meine neue Anstellung.“ Markovic wuchs in Bosnien auf, beendete dort die Schule und schloss eine Ausbildung als Maschinenbautechniker ab. „Die Ausbildung in Bosnien dauerte zwar vier Jahre, aber im Gegensatz zur deutschen dualen Berufsausbildung findet diese in der Schule statt und ist zum größten Teil theoretisch“, erklärt Markovic.

Nach dem Abschluss entschied er sich, sein Glück in Deutschland zu versuchen. Er zog zu seiner Schwester, die schon in Frankfurt wohnte, und suchte sich zunächst einen Hilfsarbeiterjob. Über das Internet stieß er auf die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA). Sie ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher IHKs zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Er reichte seine Unterlagen dort ein. Nach gründlicher Prüfung wurde sein bosnisches Diplom als technischer Produktdesigner anerkannt, allerdings nur teilweise. Für die vollständige Anerkennung fehlten ihm noch Kompetenzen.

Eine Bekannte gab Markovic den Tipp, bei der IHK Offenbach am Main anzufragen. Dort ist IHK-Bildungsberater Wolfgang Potoczny Ansprechpartner. Er stellte schnell fest, dass dem 25-Jährigen zu einer vollständigen Anerkennung seines Berufes lediglich der Praxisteil fehlte. Dank der engen Zusammenarbeit mit den IHK-Mitgliedsunternehmen wusste Potoczny, wo ein guter Platz für Markovic sein könnte. Er kontaktierte Ronald Steinhauser, den Vorsitzenden des Beirats der Hans E. Winkelmann GmbH in Rödermark.

„Das Familienunternehmen ist auf Automatisierungstechnik spezialisiert und „sucht seit Jahren händeringend Mitarbeiter für die Produktion“, sagt Steinhauser. Er lud Markovic zum Vorstellungsgespräch ein und berichtet: „Ich fand ihn sympathisch und wir haben großes Potenzial in ihm gesehen. Fachkräfte sind existenziell für unsere Zukunftssicherung.“

Seit Juli 2021 arbeitet Markovic in der Produktion und Montage bei Winkelmann. Gleichzeitig besucht er wöchentlich einen Deutschkurs, den die Firma bezahlt. Sobald seine Deutschkenntnisse besser sind und er sich eingearbeitet hat, möchte er die praktischen Fertigkeiten für die vollständige Anerkennung seines Berufs durch die IHK FOSA erlernen. „Vielleicht wird er später sogar in der Entwicklung einsteigen“, erklärt Ursula Trinkl, Assistenz der Geschäftsführung bei Winkelmann. „Wir sind sehr glücklich über unseren neuen Mitarbeiter und würden diesen Weg auf jeden Fall wieder gehen. Gerade dank der guten Unterstützung durch Herrn Potoczny von der IHK Offenbach am Main liefen die Vermittlung und die Beratung zur Berufsanerkennung reibungslos“, erklärt Steinhauser.

Checkliste:

Diese Unterlagen werden für die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, unterschrieben
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie
    • in der Sprache des Herkunftslandes
      und
    • in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher) in Farbkopie
    • in der Sprache des Herkunftslandes
      und
    • in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie
    • in der Sprache des Herkunftslandes
      und
    • in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
  • Lebenslauf
  • Nachweis Erwerbsabsicht
  • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie

Kennen Sie ausländische Fachkräfte, die ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen möchten? Benötigen Sie eine entsprechende Beratung für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin? Unterstützung bieten die IHK Offenbach am Main und die IHK FOSA:

www.ihk-fosa.de

www.offenbach.ihk.de/P256

Kontakt

Wolfgang Potoczny
Telefon 069 8207 335
potoczny@offenbach.ihk.de