IHK-Unternehmensumfrage zur Freistellung ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter

Ohne Ehrenamt geht es nicht

Ehrenamt nimmt Zeit in Anspruch und manchmal kollidiert diese Zeit mit der Zeit, die eigentlich für die Erwerbsarbeit vorgesehen ist. Daher hat der Gesetzgeber für Ehrenämter, die im öffentlichen Interesse sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung festgelegt. Wie gehen Unternehmen damit um?

Die meisten Menschen haben die Bilder der Flutkatastrophe im Ahrtal noch im Gedächtnis, Bilder von unvorstellbaren Zerstörungen, aber auch Bilder einer unglaublichen Hilfsbereitschaft. Tausende Helfer aus ganz Deutschland fuhren in das Flutgebiet, um zu helfen, sei es als Privatperson oder als Mitglied einer Institution oder Organisation. Im Ahrtal zeigte sich überdeutlich, was im Alltag oft übersehen wird: Ohne Ehrenamt geht es nicht! Unsere Gesellschaft ist darauf angewiesen, sei es bei der Feuerwehr oder den Rettungsdiensten, im Katastrophenschutz, in der Justiz oder der Kommunalpolitik, in der Jugendarbeit, in der IHK oder im Sportverein. Ehrenamt ist der Klebstoff, der unsere Gesellschaft zusammenhält.

Für Arbeitgeber aber bedeuten Freistellungen von ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden immer auch eine Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe. Manche kommen der Verpflichtung zur Freistellung deshalb eher zähneknirschend nach. Andere unterstützen ehrenamtliche Aktivitäten ihrer Mitarbeitenden.

Wie gehen Sie mit Freistellungen um?

Bitte nehmen Sie an unserer kurzen Online-Umfrage teil. Nutzen Sie dazu bitte den QR-Code. Die IHK Offenbach am Main will herausfinden, ob Freistellung in unserer Region ein wichtiges Thema ist und ob Informations- oder Unterstützungsbedarf besteht.

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

Kontakt

Peter Sülzen
Telefon 069 8207-244
suelzen@offenbach.ihk.de