Warenlieferungen ins Ausland absichern
Must-have für Exporteure
Wer Waren exportiert, muss sich mit der jeweiligen Rechtsprechung im Zielland auseinandersetzen. Die IHK Offenbach am Main unterstützt international tätige Unternehmen mit der aktualisierten Auflage ihrer Publikation „Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen ins Ausland“.
Geballtes aktualisiertes Wissen für Exporteure. / Grafik: IHK
In der 11. Auflage sind die Regelungen des Eigentumsvorbehalts in fast 80 Ländern aufgeführt – von Ägypten bis Weißrussland (Belarus). Wer nachliest, ob Forderungen aus Warenlieferungen in das betreffende Land durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts ausreichend geschützt werden, wird feststellen, dass häufig gravierende Unterschiede zum deutschen Recht bestehen. Deshalb kann es ratsam sein, sich für andere Formen der Sicherung der Ansprüche aus dem Ausfuhrgeschäft zu entscheiden. Solche Alternativen werden entsprechend aufgeführt.
Für die aktualisierte Auflage wurden die Länderkapitel überarbeitet. Alle Länderinformationen basieren auf Materialien, die von deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), deutschen Botschaften oder Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt wurden. Zu den Regelungen des Eigentumsvorbehalts und alternativen Sicherungsmöglichkeiten sind jeweils die Anschriften der AHKs, der deutschen Botschaft sowie die einiger Rechtsanwälte aufgelistet.
Die Publikation kann beim Kundenzentrum der IHK Offenbach am Main zum Preis von 45 Euro zzgl. MwSt. bestellt werden.
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