2021 kein Kostendeckel
Laptop und Bildschirm
sofort abschreiben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Abschreibungsregeln vereinfacht. Unternehmer können die Kosten für Laptop, Drucker oder Bildschirm, die sie 2021 kaufen, in diesem Jahr komplett steuerlich abschreiben.
Es ist eine ganze Menge, was Mitarbeiter fürs Arbeiten im Homeoffice brauchen. Die Kosten können 2021 unkompliziert abgeschrieben werden. Foto: Sutipond Stock – stock.adobe.com
Die Finanzverwaltung lässt jetzt Aufwendungen für bestimmte Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe zu. „Unternehmer müssen die Kosten dann also nicht über mehrere Jahre verteilt abschreiben, wenn sie jetzt ihre Mitarbeiter fürs Homeoffice ausstatten. Sie haben sofort einen Steuerspareffekt“, erklärt Steuerberaterin Magdalena Glück aus Dingolfing zu einem entsprechenden Schreiben des BMF. Begünstigt seien Laptops und Computer, Work- und Dockingstations sowie Tastatur, Maus, Tablet, Scanner und Drucker. Digitalkamera, Mikrofon, Beamer und Headset zählten ebenfalls dazu. Eine Höchstgrenze für die Anschaffungskosten gibt es nicht.
Die einjährige Nutzungsdauer gilt für alle aufgelisteten Wirtschaftsgüter, die Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2021 gekauft haben oder dieses Jahr noch kaufen werden. „Aber auch noch im Anlageverzeichnis enthaltene Restbuchwerte von Computern, Druckern und Co., die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft und deren Kosten deshalb verteilt wurden, lassen sich 2021 vollständig abschreiben“, berichtet die Steuerberaterin.
Arbeitnehmer dürfen den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeits-Laptop auch privat nutzen. „Die private Nutzung ist steuerfrei. Arbeitnehmer müssen das nicht als Arbeitslohn versteuern“, sagt Glück.
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Magdalena Glück
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