Unternehmensbewertung am besten mit externer Beratung

Kompromiss zwischen Menschen, die verantwortlich handeln

Zum Nachfolge- beziehungsweise Übergabeprozess gehört die Unternehmensbewertung. Die ist nicht unkompliziert, denn es gibt kein einheitliches Verfahren und die Vorstellungen der Beteiligten können weit auseinanderliegen.

Damit die Übergabe gelingt, muss der Kaufpreis ausgehandelt werden. Auf welchem Bewertungsverfahren er basiert, kann zum Beispiel von der Größe oder der Branche des Unternehmens abhängen. / Foto: Ivanko – stock.adoby.com

Einen objektiven Firmenwert gibt es nicht, denn unter anderem fließen in die Verkaufsverhandlungen zwischen Übergeber und Übernehmer neben belegbaren Zahlen auch die subjektiven Vorstellungen der Verhandlungspartner ein. Dazu gehören beispielsweise betriebliche Faktoren wie der Ruf des Unternehmens, der Kundenstamm, die Serviceleistungen, die Qualifikation der Mitarbeiter oder die Standortqualität. Hilfreich ist es, den gesamten Betrieb hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken eingehend zu beleuchten, um eine möglichst hohe Transparenz und Plausibilität bei der Wertermittlung abzubilden.

Gängige Verfahren

Praktische Schätzungen zur Wertermittlung gehen oft von einem Prozentsatz des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei bis fünf Jahre aus. Da Umsatz nicht automatisch Gewinn einschließt, kann dies problematisch sein.

In Branchen, in denen vergleichbare Unternehmen häufiger übertragen werden, werden als Verhandlungsbasis ab und an die Preise bisheriger Übertragungen herangezogen. Man spricht dann vom Vergleichswertverfahren.

Am häufigsten wird die Ertragswertmethode eingesetzt, die es in verschiedenen Varianten gibt. Der Kaufpreis wird hier unter der Prämisse berechnet, dass der erwartete Gewinn eine angemessene Verzinsung darstellt und dass die Erträge ausreichen, um alle Zins- und Tilgungszahlungen zu decken sowie neue Investitionen zu finanzieren. Entscheidend ist die zukünftige Ertragskraft.

Es gibt noch weitere Verfahren, aber definitiv kein einheitliches. Wichtig: Unterschiedliche Berechnungsverfahren führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Welches infrage kommt, hängt von der Unternehmensgröße, vom Bewertungszweck und vom vorhandenen Datenmaterial ab.

Onlinerechner für kleine und mittlere Betriebe

Einen ersten Überblick zum Unternehmenswert ermöglicht der KMU-Rechner auf der Internetseite des Informationsportals www.nachfolge-in-deutschland.de, initiiert vom Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen (EMF-Institut) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Der Rechner basiert auf einem Ertragswertverfahren, das Daten aus Vergangenheit und Zukunft berücksichtigt. Er ermittelt, in welcher Preisspanne der Verkaufspreis liegen kann und ob dessen Finanzierung aus den zukünftigen Erträgen möglich ist.

Auch öffentlich bestellte und vereidigte IHK-Sachverständige bewerten Unternehmen. Diese Expertinnen und Experten listet das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis im Internet.

Was zahlt der Käufer?

Die Unternehmensbewertung ist eine komplexe und wesentliche Aufgabe im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Deshalb sollte diese nicht ohne professionelle Beratung stattfinden (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Sachverständige). Wird die Übernahme mit Krediten finanziert, muss dem Nachfolger genügend „Luft“ bleiben, um Zins- und Tilgungszahlungen sowie alle weiteren unternehmerischen Verbindlichkeiten zu begleichen.

Bei all den Bewertungsmöglichkeiten darf nicht vergessen werden: Ein Unternehmen ist immer nur so viel wert, wie der Käufer zu zahlen bereit ist.

Wichtige Adressen im Internet:

Wissens- und Informationsplattform zur Unternehmensnachfolge
www.nachfolge-in-deutschland.de

Erster Überblick zum Unternehmenswert
www.kmurechner.de

Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis
www.svv.ihk.de

Autor

Holger Winkler
Telefon (069) 8207-226
winkler@offenbach.ihk.de