In elfter Auflage erschienen

Export-Business-Guide aktualisiert

Wer Waren exportiert, muss sich oft mit den jeweiligen Regeln und der Rechtsprechung im Zielland auseinandersetzen. Die IHK Offenbach am Main gibt international tätigen Unternehmen mit der aktualisierten Auflage der Publikation „Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland“ die wichtigsten Informationen dazu an die Hand.

Grafik: IHK

Die elfte Auflage führt die Regelungen des Eigentumsvorbehaltes in 80 Ländern auf – von Ägypten bis Weißrussland (Belarus). Darin kann sich jeder informieren, ob Forderungen aus Warenlieferungen in das betreffende Land durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes ausreichend geschützt werden. In vielen Ländern bestehen gravierende Unterschiede im Vergleich zum deutschen Recht. Es ist deshalb ratsam, sich für eine andere Form der Sicherung der Ansprüche aus dem Ausfuhrgeschäft zu entscheiden. Darum nennen die meisten Beiträge auch Alternativen zu einer Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes.

Für die aktualisierte Publikation, die zum Preis von 45 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhältlich ist, wurden die Länderkapitel überarbeitet. Alle Länderinformationen basieren auf Materialien, die von deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) oder Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt wurden.

Neben den Regelungen des Eigentumsvorbehaltes oder alternativer Sicherungsmöglichkeiten sind zu jedem Land die Anschriften der AHKs, der deutschen Botschaft sowie die Anschriften einiger Rechtsanwälte aufgelistet.

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