Erste öffentliche Bekanntmachung des Wahlausschusses über die Neuwahl der
Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main für die Wahlperiode vom 1. April 2024 bis 31. März 2029
Die aktuelle Wahlperiode der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main endet am 31. März 2024.
Der von der Vollversammlung der IHK Offenbach am Main am 9. März 2023 gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main gewählte Wahlausschuss hat sich am 16. Mai 2023 konstituiert und Dr. Bernd Hennecke zum Vorsitzenden gewählt. In den Wahlausschuss sind folgende zehn Personen von der Vollversammlung gewählt worden:
• Diehl, Ursula, 65835 Liederbach a. T.
• Drewing, Holger, 63150 Heusenstamm
• Gurnik, Dr. Joachim, 63322 Rödermark
• Hennecke, Dr. Bernd, 63067 Offenbach am Main
• Löhlein, Frank, 63322 Rödermark
• Schlitt, Manfred, 63179 Obertshausen
• Schmalenbach, Gert, 63110 Rodgau
• Schreiber, Dr. Ralf, 63322 Rödermark
• Siebert, Jörg, 63073 Offenbach am Main
• Stamoulaki, Dimitra, 63065 Offenbach am Main
Der Wahlausschuss macht zur Neuwahl Folgendes bekannt:
1. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main sind 57 Mitglieder der Vollversammlung in unmittelbarer Wahl zu wählen. Zum Zwecke der Wahl werden die IHK-Zugehörigen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in 13 Wahlgruppen eingeteilt, § 7 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main:
I. Industrie, Forschung und Entwicklung, Umwelt
II. Großhandel, Handelsvertreter
III. Einzelhandel, Apotheken
IV. Kreditinstitute, Versicherungen
V. Finanzdienstleistungen, Versicherungsvermittler, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften
VI. Immobilienwirtschaft
VII. Informationstechnologie, Telekommunikation
VIII. Hotel- und Gaststättengewerbe
IX. Verkehr, Logistik, Post
X. Kommunikation, Medien, Kultur
XI. Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros
XII. Bildung, Freizeit, Gesundheit, Büroservice
XIII. Sicherheit, Personalvermittlung, sonstige Dienstleistungen
Die Wahlberechtigten wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Unter den in der Wahlgruppe I gewählten 11 Vollversammlungsmitgliedern müssen sich mindestens je drei Unternehmensvertreter aus Stadt und Kreis Offenbach befinden und in Wahlgruppe III von den sieben gewählten Mitgliedern mindestens je zwei Unternehmensvertreter aus Stadt und Kreis Offenbach.
2. Die Wahl erfolgt als Briefwahl oder in elektronischer Form nach den Bestimmungen der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main vom 8. Dezember 2022, genehmigt am 30. Januar 2023 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, ausgefertigt am 10. Februar 2023 und bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der IHK Offenbach am Main, der Offenbacher Wirtschaft, in Heft März/April 2023.
Die Wahlordnung der IHK Offenbach am Main kann jederzeit im Internet unter https://www.offenbach.ihk.de/ueber-uns/unsere-aufgaben/rechtsgrundlagen-der-ihk/ eingesehen werden oder auch bei der IHK Offenbach am Main angefordert werden.
Die Wahlberechtigten haben die Wahl, ob sie schriftlich (Briefwahl) oder in elektronischer Form (elektronische Wahl) wählen. Die Wahlberechtigten erhalten von der IHK ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl und ihre Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl. Die IHK versendet an alle Wahlberechtigten außerdem Informationen zur Durchführung der Wahl mit dem Hinweis, dass der/die Wahlberechtigte seine/ihre Stimme nur einmal abgeben soll, entweder in der elektronischen Form oder per Briefwahl. Für den Fall, dass die Stimme in der elektronischen Form und per Briefwahl abgegeben wird, zählt die elektronisch abgegebene Stimme.
3. Die Wählerlisten, wie für jede der 13 Wahlgruppen aufgestellt, können in der Zeit vom 7. August 2023 bis 22. August 2023 werktags außer samstags jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) in der IHK Offenbach am Main, Frankfurter Str. 90, 63067 Offenbach am Main, 3. Stock, Zimmer 309, eingesehen werden, vgl. § 9 Absatz 3 Wahlordnung.
4. Wahlberechtigte, die wegen ihrer verschiedenen Tätigkeiten mehreren Wahlgruppen angehören könnten, werden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe zugeordnet. Wahlberechtigte können nur in einer Wahlgruppe wählen und kandidieren. Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe können bis zum 29. August 2023 gestellt werden, per Mail an wahlausschuss@offenbach.ihk.de oder schriftlich an den Wahlausschuss der IHK Offenbach am Main, Frankfurter Straße 90, 63067 Offenbach.
Einsprüche gegen Entscheidungen zu Anträgen auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sind bis zum 5. September 2023 schriftlich beim Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main, Frankfurter Str. 90, 63067 Offenbach am Main oder per Mail an wahlausschuss@offenbach.ihk.de einzureichen.
5. Der Wahlausschuss fordert die Wahlberechtigten auf, in der Zeit vom 12. September 2023 bis 2. Oktober 2023 für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge bei ihm einzureichen.
6. Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist, und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main ausschließen.
7. Wählbar sind nach § 5 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main natürliche Personen, die am Wahltag (= letzter Tag der Wahlfrist) volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen.
8. Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen, § 3 Absatz 1 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main. Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Ausgeübt wird das Wahlrecht für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter, für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im IHK-Bezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird. Das Wahlrecht kann jedoch nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen das Wahlrecht nach § 3 Absatz 3 Wahlordnung der IHK Offenbach am Main ruht.
9. Die Wahl der Mitglieder beginnt nach Versendung der Wahlunterlagen ab dem 18. Januar 2024, 00:00 Uhr, und läuft bis zum 20. Februar 2024, 12:00 Uhr (Wahlfrist). Stimmzettel müssen also bis spätestens 20. Februar 2024, 12:00 Uhr, bei der IHK eingegangen sein. Die elektronische Wahlmöglichkeit endet ebenfalls am 20. Februar 2024, 12:00 Uhr.
10. Vordrucke für Wahlvorschläge sowie für die Erklärung der Bewerber sind in der IHK Offenbach am Main, Geschäftsbereich Recht und Steuern, Frankfurter Str. 90, 63067 Offenbach am Main, Tel. 069 8207-223, wahlausschuss@offenbach.ihk.de, erhältlich.
11. Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit der Neuwahl der IHK-Vollversammlung geführt wird, ist zu richten an den Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main, Frankfurter Str. 90, 63067 Offenbach am Main, Fax 069 8207-229 oder an wahlausschuss@offenbach.ihk.de .
Alle Bekanntmachungen des Wahlausschusses erfolgen auf der Homepage der IHK Offenbach am Main unter www.offenbach.ihk.de.
Offenbach am Main, den 16. Mai 2023
Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
gez.
Dr. Bernd Hennecke
Vorsitzender