Richtig wichtig im internationalen Handel

Die Zolltarifnummer

Warennummer, statistische Warennummer, Warentarifnummer, TARIC-Code, HS-Code, KN-Code, Customs-Tariff-Code, Produkt-Code – es gibt viele Bezeichnungen, die auf eines hinauslaufen: die für Auslandsgeschäfte unverzichtbare Zolltarifnummer.

Foto: Björn Wylezich – Adobe Stock

Bei jedem Im- und Export muss die Zolltarifnummer in der Zollanmeldung angegeben werden. Auch in der Intrahandelsstatistik für den Warenverkehr innerhalb der EU ist sie ein Muss. Mit ihr lässt sich ermitteln, ob Produkte oder Waren Verboten oder Handelsbeschränkungen unterliegen und ob Lizenz- oder Genehmigungspflichten beachtet werden müssen. Auch bei der Ermittlung der Umsatzsteuersätze spielt die Zolltarifnummer eine wichtige Rolle. Um vom Warenursprungs- und Präferenzrecht zu profitieren, wird sie ebenfalls benötigt.

Was steht wofür?

Die Weltzollorganisation (WZO) legt die ersten sechs Stellen (HS – Harmonisiertes System) fest, die von nahezu allen Ländern angewendet werden. In vielen Ländern sowie auch in der EU werden diese um weitere Nummern ergänzt. Deshalb ist beim Export aus der EU eine achtstellige Zolltarifnummer anzuwenden. Bei Einfuhren in die EU ist die Zolltarifnummer elfstellig. Beim Import können anhand der neunten und zehnten Stelle EU-Maßnahmen ermittelt werden. Die elfte Stelle steht für nationale Maßnahmen wie die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer oder nationale Beschränkungen. Für die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs und damit verbundene Zollvergünstigungen hingegen sind die ersten vier Stellen maßgeblich.

So funktioniert die Zuordnung

Für jede Ware gibt es die richtige Zolltarifnummer. Die Zuordnung der Ware zur Zolltarifnummer nennt sich „Einreihung“. Das ist nicht immer einfach. Eine Zuordnung geschieht anhand des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Herausgeber ist das Statistische Bundesamt. Weitere Möglichkeiten bieten der elektronische Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung und der integrierte Tarif der EU. Auch die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) und die unverbindlichen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur kommen bei der Einreihung von Waren zur Anwendung. Die Zuordnung zur richtigen Zolltarifnummer ist wichtig, um rückwirkende Zahlungen und Strafen zu vermeiden.

Auf Änderungen achten!

Die WZO überarbeitet das Harmonisierte System alle fünf Jahre umfassend. Die letzte Überarbeitung ist im Januar 2022 in Kraft getreten. Eine neue Fassung erscheint also voraussichtlich erst 2027. Aber zu jedem Jahreswechsel gibt es Änderungen, die die Europäische Kommissionveröffentlicht. Auch unterjährig müssen sich Unternehmen zu etwaigen Anpassungen auf dem Laufenden halten. Das IHK-Team International hilft bei Fragen.

„What’s new? im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht!“

Während der gemeinsamen IHK-Informationsveranstaltung „What’s new? im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ am  31. Januar 2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr in der IHK Hanau geht es um Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023.

Anmeldung:

Sandra Zumpe
s.zumpe@hanau.ihk.de

Kontakt

Brigitte Appiah
Telefon 069 8207-252
appiah@offenbach.ihk.de
www.offenbach.ihk.de/international