Achtung – Änderungen seit Januar 2022
Das neue Kaufrecht
Die Verbraucherrechte (B2C) werden weiter gestärkt. Es gibt zahlreiche Neuerungen für alle Verkäufer im Online- und stationären Handel.
Nicht nur die neuen Definitionen für Produkte lassen aufhorchen (z. B. „digitale Elemente“ und „analoge Waren“), sondern die Abwicklung von Sachmängeln ist zukünftig anzupassen. Verkäufer im B2B-Bereich sind durch die Begrifflichkeiten und Vorschriften mittelbar auch betroffen.
Die IHK Offenbach am Main bietet Informationen, Checklisten und Schulungsangebote dazu.
Kontakt
Andrea Zbiral-Müller
Telefon 069 8207-225
zbiral@offenbach.ihk.de
www.offenbach.ihk.de