Achtung „Rückvermeisterung“
2004 hat der Gesetzgeber die Meisterpflicht für 53 Berufe abgeschafft. Im Februar 2020 wurde sie für zwölf Gewerke wieder eingeführt. Sie dürfen seit dem 14. Februar 2020 nur dann selbstständig ausgeübt werden, wenn ein Meister oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss im Betrieb arbeitet.