Das neue Kaufrecht

Die Verbraucherrechte (B2C) werden weiter gestärkt. Es gibt zahlreiche Neuerungen für alle Verkäufer im Online- und stationären Handel.

Keine Klagewelle in Sicht

Die Verbraucherrechte (B2C) werden weiter gestärkt. Es gibt zahlreiche Neuerungen für alle Verkäufer im Online- und stationären Handel.

Must-have für Exporteure

Wer Waren exportiert, muss sich mit der jeweiligen Rechtsprechung im Zielland auseinandersetzen. Die IHK Offenbach am Main unterstützt international tätige Unternehmen mit der aktualisierten Auflage ihrer Publikation „Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen ins Ausland“.