Das neue Kaufrecht
Die Verbraucherrechte (B2C) werden weiter gestärkt. Es gibt zahlreiche Neuerungen für alle Verkäufer im Online- und stationären Handel.
Die Verbraucherrechte (B2C) werden weiter gestärkt. Es gibt zahlreiche Neuerungen für alle Verkäufer im Online- und stationären Handel.
Die Verbraucherrechte (B2C) werden weiter gestärkt. Es gibt zahlreiche Neuerungen für alle Verkäufer im Online- und stationären Handel.
Wer Waren exportiert, muss sich mit der jeweiligen Rechtsprechung im Zielland auseinandersetzen. Die IHK Offenbach am Main unterstützt international tätige Unternehmen mit der aktualisierten Auflage ihrer Publikation „Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen ins Ausland“.