Es drohen hohe Geldbußen

Wirtschaftlich Berechtigte ins Transparenzregister eintragen lassen

Alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister aktiv mitzuteilen.

Die Übergangsregelung, dass Gesellschaften von der Mitteilungspflicht ausgenommen waren, weil sie im Handelsregister eingetragen sind, ist in aller Regel bereits Ende März 2022 oder Ende Juni 2022 ausgelaufen. Die Übergangsfristen galten nicht für Neugründungen ab dem 1. August 2021.

Bußgeldfreiheit endet bald

Wer verpflichtet ist, bisher aber keine Meldung vorgenommen hat, mag im Moment noch von einer einjährigen Bußgeldfreiheit profitieren. Aber auch die ist zeitlich begrenzt! So endet die Bußgeldfreiheit für Aktiengesellschaft, SE und Kommanditgesellschaft auf Aktien am 31. März 2023 und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften am 30. Juni 2023.

Bis Anfang Dezember 2022 hatten von fast 1,5 Millionen betroffenen und verpflichteten GmbHs zum Beispiel nur 838.348 GmbHs die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen eingetragen. Es besteht also Handlungsbedarf.

So teuer kann es werden

Einfache Verstöße von Unternehmen gegen die Eintragungspflicht können mit Geldbußen bis zu 150.000 Euro geahndet werden (vgl. § 56 Geldwäschegesetz). Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen gelten ungleich höhere Beträge. Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes ist eine Liste von derzeit etwa 1.200 Unternehmen einsehbar, gegen die bestandskräftige und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen vorliegen.

Da die Aussetzung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten naht und angesichts der teilweisen Komplexität der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten, raten wir betroffenen Unternehmen, ihrer Eintragungspflicht umgehend nachzukommen und etwaige zu Bußgeldern und negativer Berichterstattung führende Verzögerungen im eigenen Interesse zu vermeiden.

Weitere Informationen:

www.bva.bund.de

www.offenbach.ihk.de/P1610

Autorin

Rechtsreferendarin
Lisa Höfling

Kontakt

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