Stellungnahme des DVPT zu Postmarkt und Porto

Fairness und Qualität müssen stimmen

Mit Beginn des Jahres sind die neuen Portopreise der Deutschen Post AG wirksam geworden. Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT e. V.) in Offenbach geht davon aus, dass diese für 2022 endgültig sind und formuliert seine Forderungen für die Zukunft.

Die Deutsche Post hat zu Jahresbeginn auch die Konditionen für Geschäftspost angepasst. / Foto: CMempel – Stock Adobe

Als unabhängiger und neutraler Anwenderfachverband für Unternehmen, die ein hohes Briefvolumen haben und die circa 20 Prozent aller Geschäftsbriefe in Deutschland versenden, interessiert sich der DVPT nicht nur für die gestiegenen Portopreise des Universalanbieters, sondern auch für weitere Themen wie Teilleistungsrabatte und Vorsortierungsrabatte. Diese wurden von der Deutschen Post AG ebenfalls angepasst und haben direkte Auswirkungen auf die Geschäftspost, die über 85 Prozent des deutschen Briefvolumens ausmacht.

Der DVPT e. V. als Interessenvertretung gibt daher folgende
Forderungen bekannt:

  1. Es muss ein komplett überarbeitetes Postgesetz auf den Weg gebracht werden, das den ursprünglichen Gedanken fairer Wettbewerbsbedingungen und qualitativ hochwertiger Briefzustellung Rechnung trägt.
  2. Gesetzesregelungen im Briefmarkt und Paketmarkt sind aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit der Wettbewerbssituation voneinander getrennt zu betrachten.
  3. Es müssen Qualitätsüberprüfungen der Briefzustellung von unabhängiger Stelle, zum Beispiel durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder durch den DVPT e. V., erfolgen. Diese müssen regelmäßig sowohl im Privatbriefmarkt als auch im Geschäftsbriefmarkt erfolgen.
  4. Die Einlieferzeiten in den Briefzentren sind den einliefernden Dienstleistern in Übergabeprotokollen verbindlich mitzuteilen.
  5. Die Einlieferslots in den Briefzentren sind unter den Gesichtspunkten von fairem Wettbewerb durch die BNetzA zu überprüfen.
  6. Der Universaldienst und Teile des Universaldiensts müssen auch von privaten Dienstleistern erbringbar werden.
  7. Die Konsolidierung durch Eigenunternehmen der Deutschen Post AG für sich selbst ist wettbewerbsschädlich und muss abgestellt werden.
  8. Die BNetzA muss mehr Überprüfungsmöglichkeiten von Rabatten und Preisabsprachen sowie Werbezuschüssen der Deutschen Post AG haben und diese auf Eigeninitiative durchführen.
  9. Die Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG über die KFW-Bankenkruppe muss aufgegeben werden.
  10. Die BNetzA muss die Möglichkeit erhalten, Großkundenverträge der Deutschen Post AG einzusehen.

www.dvpt.de