Ein kleiner Beitrag für mehr Beschäftigung
Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Sein Kernpunkt ist das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz – AufenthG).
Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Sein Kernpunkt ist das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz – AufenthG).
Alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister aktiv mitzuteilen.